Empfehlungen zur Impfung bei Hund und Katze

Empfehlungen zur Impfung bei Hund und Katze
Hinweis

Richtlinien zur Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (StIko) des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (BPT):


- Impfen ist die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung von Infektionskrankheiten
- Insgesamt mehr Tiere impfen und dabei das einzelne Tier aber nur so oft wie nötig impfen
- Ein jährliches Gesundheitsberatungsgespräch beim Tierarzt mit Impfbesprechung dient der Erstellung eines individuell abgestimmten Impfprogramms
- Die Grundimmunisierung gilt als Voraussetzung für den optimalen Schutz des Einzeltieres
- Core-Komponenten in den Impfstoffen sind gegen Erreger gerichtet, gegen die jedes Tier zu jeder Zeit geschützt sein muss.

Viele Infektionskrankheiten konnten durch Impfungen in den letzten Jahrzehnte zurückgedrängt werden.

Viele Infektionskrankheiten, wie die Staupe, die Katzenseuche, die Tollwut oder die Parvovirose konnten durch Impfungen in den letzten Jahrzehnten in Deutschland weitestgehend zurückgedrängt werden. Die regelmäßige jährliche Wiederholungs-Impfung zählte dabei zum Standard bei Tierbesitzern und Tierärzten.

In den letzten Jahren mehrten sich jedoch die Kritiken, da es einerseits international anerkannte Studien gibt, die eine deutlich längere Immunität für viele Impfungen beweisen und andererseits bei jeder Impfung auch das Risiko von Nebenwirkungen abgewogen werden muss. Im Vergleich zu Hund und Katze werden Menschen zudem wesentlich weniger oft geimpft. Nebenwirkungen von Impfungen können im schlimmsten Fall tödlich verlaufen.

Während bei Katzen die Entstehung sogenannter Impfsarkome (feline injection site sarcoma; FISS) die häufigste Nebenwirkung darstellt, geht man bei Hunden davon aus, dass verschiedene Autoimmunerkrankungen durch Impfungen ausgelöst werden können. All dies führte letztlich dazu, dass das Impfmanagement bei Hunden und Katzen neu überdacht wurde. Experten auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten bildeten auf nationaler und internationaler Ebene Kommissionen, die sich mit dem Thema Impfen auseinandergesetzt haben und neue Impfempfehlungen verabschiedeten. Diese sollen Richtlinien für Tierärzte darstellen, sodass jeder Tierarzt entsprechend der bestehenden Situation in seiner Praxis, der Region seiner Niederlassung und den Anforderungen seiner Patienten eine entsprechende Impfempfehlung erstellen kann. Das „eine, allgemeingültige Impfschema“ gehört damit der Vergangenheit an.

Pflicht- und Wahlimpfungen

Bestehen bleibt die Unterscheidung zwischen sogenannten Pflichtimpfungen (Core-Vakzine) und Wahlimpfungen (Non-core-Vakzine). Gegen die Erreger der Core-Vakzine sollte jedes Tier zu jeder Zeit geschützt sein. Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass es auch geimpft werden muss. Hat ein Tier die Krankheit überstanden, gegen die geimpft werden könnte, kann es bereits einen natürlichen Schutz entwickelt haben. Bei Wahlimpfungen richtet sich die Notwendigkeit der Impfung nach den Lebensbedingungen, dem Alter und der Konstitution des Tieres.

Entsprechend kann im Gespräch mit dem Tierarzt zur jährlichen Gesundheitsvorsorge individuell entschieden werden, welches Tier gegen welchen Erreger geimpft werden soll. Der Tierarzt wird dann das Risiko zu erkranken gegen das Risiko, dass Nebenwirkungen auftreten abwägen und danach entscheiden. Dabei muss immer beachtet werden, dass Epidemien nur vermieden werden können, wenn ein hoher Durchimpfungsgrad in der Tierpopulation besteht. Das bedeutet, dass insgesamt mehr Tiere geimpft werden sollen, das einzelne Tier aber nur so häufig wie nötig.

Grundimmunisierung

Damit ein adäquater Impfschutz erreicht werden kann, muss das Tier zunächst grundimmunisiert werden. In der Regel erfolgt dabei die erste Impfung gegen Core-Erreger im Alter von acht Wochen. Ist der Impfstatus des Muttertieres unklar oder der Infektionsdruck sehr hoch, so kann die erste Impfung schon ab der sechsten Lebenswoche erfolgen. Im Anschluss daran erfolgen bis zur 16. Lebenswoche weitere Impfungen im Abstand von drei bis vier Wochen. Diese Impfungen dienen der Überbrückung des Zeitraumes, indem die Tiere noch Antikörper von der Mutter besitzen, die zwar einen Infektionsschutz gewährleisten, gleichzeitig aber die Wirksamkeit der Impfung verhindern. Als Faustregel gilt, dass eine sinnvolle und vollständige Grundimmunisierung aus mindestens zwei Impfungen nach der zwölften Lebenswoche im Abstand von drei bis vier Wochen mit nachfolgender Abschlussimpfung nach einem Jahr besteht.

Infektionskrankheiten, die zu den Core-Vakzinen beim Hund zählen

Zu den Krankheiten, die in das Pflichtimpfschema fallen, gehören beim Hund Parvovirose, Staupe, und Tollwut.

Die Parvovirose tritt vor allem bei jungen Hunden auf und kann mit massiven Durchfällen einhergehen und zum Tod des Tieres führen kann, wenn die Hunde nicht stationär intensiv behandelt werden.  Parvovirose und Staupe werden überwiegend bei ungeimpften Hunden, die aus dem östlichen Ausland importiert werden, gesehen.

Die Tollwutimpfung nimmt unter allen Impfungen eine Sonderstellung ein, da sie in Europa und damit auch in Deutschland die einzige Impfung ist, die gesetzlich geregelt ist.  Das bedeutet, dass sich der Tierarzt hier, im Gegensatz zu anderen Impfungen, strikt an die Herstellerangaben halten muss. Nach der Tollwutverordnung (Änderung vom 20.12.2005) ist eine Tollwut-Impfung dann gültig, wenn Sie im Falle der Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten (nicht 12 Wochen!) mindestens 21 Tage nach der ersten Impfung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. In Deutschland sind dazu derzeit Impfstoffe auf dem Markt, bei denen die Wiederhohlungsimpfungen zwischen einem bis vier Jahren liegen. Um Nebenwirkungen zu vermeiden, sollten Impfstoffe mit langen Impfintervallen (4 Jahre) gewählt werden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass eine Fristüberschreitung von auch nur einem einzigen Tag im Reiseverkehr dazu führen kann, dass Quarantäne-Maßnahmen erforderlich werden. Eine Grundimmunisierung gegen Tollwut besteht aus einer Impfung; eine Auffrischungs-Impfung nach drei bis vier Wochen ist dann sinnvoll, wenn beispielsweise für eine Auslandsreise der Tollwut-Antikörper-Titer bestimmt werden muss. Erforderlich ist der Nachweis eines Tollwut-Antikörper-Titers z. B. für die Einreise (auch Rückreise nach Urlauben) in die Europäische Union aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern wie der Türkei. Auch hier muss bei Überschreitung nur eines einzigen Tages beachtet werden, dass die Titer-Bestimmung erneut erfolgen muss.

Infektionskrankheiten, die zu den Core-Vakzinen bei der Katze zählen

Bei Katzen zählen Impfungen gegen das feline Herpesvirus (FHV, Rhinotracheitis-Virus), das feline Calicivirus (FCV), das feline Panleukopenievirus (RCP) und das Tollwutvirus zu den Core-Komponenten.

Katzenschnupfen ist eine Erkrankung der oberen Atemwege. Die viralen Haupterreger des Katzenschnupfenkomplexes sind FCV und FHV. Das Herpesvirus verursacht dabei eine lokale, das Calicivirus eine systemische Infektion. Symptomatisch treten vor allem hohes Fieber, Gelenkentzündungen, Hautgeschwüre an Ohren und Pfoten und Blutarmut.

Die feline Panleukopenie-Virusinfektion (RCP) ist der Parvovirose beim Hund vergleichbar. Die Viren werden in großer Menge mit dem Kot ausgeschieden und bleiben über Wochen und Monate in der Umwelt infektiös. Da das Virus, anhaftend an Schuhen oder Kleidung, mit dem Tierbesitzer ins Haus getragen werden kann, sind nicht nur Freigänger, sondern auch Wohnungskatzen gefährdet. Auch können sich Katzen von Hunden anstecken, die an Parvovirose erkrankt sind. Als Impfintervalle gelten ähnliche wie beim Hund, jedoch sollte in der achten Lebenswoche zunächst nur gegen das feline Panleukopenievirus geimpft werden, und zwar bei Wohnungskatzen und Freigängern. Die Wiederhohlungsimpfungen in drei bis vierwöchigem Abstand gegen RCP und Tollwut sollten dann nur noch bei Freigängern durchgeführt werden. Ab dem Alter von zwölf Wochen ist eine zweimalige Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach einem Jahr, für eine erfolgreiche Grundimmunisierung ausreichend. Für die Mehrzahl der in Deutschland zugelassenen Kombinationsprodukte sind jährliche Wiederholungsimpfungen empfehlenswert. Für die Panleukopenie-Komponente sind Wiederholungsimpfungen im Abstand von drei Jahren ausreichend. Für die Rhinotracheitis- und Calicivirus-Komponente werden Wiederholungsimpfungen im Abstand von einem Jahr empfohlen. Bei Katzen, die keinem hohen Infektionsdruck ausgesetzt sind, wie das bei reinen Wohnungskatzen der Fall ist, ist eine Wiederholungsimpfung der Rhinotracheitis- und Calicivirus-Komponente im Abstand von 2 Jahren ausreichend. Das Parvovirus-Impfantigen kann nach der Impfung ausgeschieden und übertragen werden, verursacht aber keine klinischen Symptome.

Für die Tollwutimpfung gelten die gleichen Richtlinien wie für Hunde.

Infektionskrankheiten, die zu den Non-core-Vakzinen beim Hund zählen

Darunter fällt die Infektion mit Babesia canis, Bordetella bronchiseptica, Borrelia burgdorferi sensu lato, canines Herpesvirus (CHV-1), canines Parainfluenzavirus (CPiV), Coronavirus, Dermatophyten, Mikrosporen, Trichophyten und Tetanus.

Gegen die Leptospirose ist in Deutschland ein Impfstoff auf dem Markt, der jedoch nicht alle Serotypen, die beim Hund in Deutschland vorkommen, enthält. Daher besteht für die Leptospirose bei diesem Impfstoff nur ein begrenzter Impfschutz. Trotzdem ist die Impfung bei Hunden mit potenziellem Risiko nach wie vor indiziert. Dabei handelt es sich um Hunde, die gerne schwimmen und Hunde, die viel Kontakt zu Wildnagern haben, die als Reservoir dienen. Die Grundimmunisierung besteht aus einer zweimaligen Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen ab einem Alter von acht Wochen und einer weiteren Impfung nach 15 Monaten. Allerdings bleibt der Impfschutz nur für ein Jahr bestehen, da es sich bei Leptospirose um eine bakterielle Infektionskrankheit handelt. Es gilt also die Empfehlung für jährliche Wiederholungsimpfungen, optimalerweise jeweils im Frühjahr. Besteht ein hoher Infektionsdruck, wie das z. B. bei Jagdhunden der Fall ist, sollte die Impfung sogar halbjährlich wiederholt werden.

Das Parainfluenzavirus gilt als Haupterreger des Zwingerhustens. Deshalb sollten vor allem junge Hunde (bis zwei Jahre) geimpft werden, wenn ein häufiger Kontakt zu anderen Hunden besteht. Geimpft werden sollte erstmals ab der sechsten Lebenswoche und danach im Abstand von drei bis vier Wochen bis der Hund 16 Wochen alt ist. Abgeschlossen ist die Grundimmunisierung nach 15 Monaten. Der Impfschutz hält dann drei Jahre. Bei älteren Hunden reicht die Grundimmunisierung in der Regel aus, sodass eine Wiederholungsimpfung alle drei Jahre nicht mehr nötig ist. Parainfluenza kann in Deutschland alleine oder in Kombination mit Bordetella bronchoseptica (ebenfalls Erreger des Zwingerhustens) geimpft werden. Die Kombinationsimpfung erfolgt jedoch nicht per Injektion, sondern wird in die Nase gegeben und zwar einmalig ab der achten Lebenswoche und dann je nach Bedarf jährlich. Allerdings sollte diese Kombinationsimpfung über die Nase nur in Problembeständen oder bei hohem Infektionsdruck durchgeführt werden, aber auf keinem Fall, wenn der Tierbesitzer eine Immunschwäche aufweist (Kleinkinder und Senioren), da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt und somit lebende Erreger (Bordetella bronchiseptica) aus dem Impfstoff auf den Menschen übertragen und Symptome auslösen können.

Die Impfung gegen Borreliose wird in Deutschland kritisch diskutiert. Die Medizinische Kleintierklinik der LMU München empfiehlt diese Impfung generell nicht, da klinisch manifeste Erkrankungen durch Borrelien trotz häufiger Infektionen ausgesprochen selten vorkommen. Dagegen ist die Impfung häufig mit Nebenwirkungen verbunden, da sich Immunkomplexe bilden, die sich z. B. in den Nieren oder in den Gelenken ablagern können. Wird eine Impfung ins Auge gefasst, sollten auf jeden Fall nur Hunde geimpft werden, die auf Borellia-Antikörper negativ getestet wurden, also Hunde, die noch nie Kontakt zu Borrelien hatten. Unerlässlich und sinnvoller als die Impfung ist eine adäquate Zeckenprophylaxe.

Gegen die Babesiose ist zurzeit nur ein Lyophilisat-Impfstoff zugelassen, der die Schwere der klinischen Symptome einer durch Babesia canis verursachten akuten Babesiose und die damit verbundene Blutarmut (Anämie) reduziert. Geimpfte Hunde, die mit anderen Babesien infiziert werden, können deutliche Krankheitssymptome entwickeln und müssen behandelt werden. Die Impfung mildert also nur die Schwere der Symptome, schützt aber nicht vor einer Infektion. Die Medizinische Kleintierklinik der LMU München setzt die Impfung gegen Babesien daher nur in Ausnahmefällen ein, wenn die Hunde z. B. im Freiburger Raum zu Hause sind, wo Babesien gehäuft vorkommen.

Eine Impfung gegen das canine Herpesvirus (CHV-1) ist nur bei Zuchthündinnen sinnvoll, da durch die Impfung klinische Erkrankungen und Todesfälle bei Welpen wirkungsvoll verhindert werden können.

Gegen Tetanus ist in Deutschland ein sogenannter Toxoid-Impfstoff für den Hund zugelassen, jedoch wird aufgrund der Seltenheit einer klinischen Erkrankung eine Impfung nur bei besonderer Exposition, wie z. B. schweren, tiefen Verletzungen, empfohlen.

Gegen Pilzinfektionen (Dermatophytose, Mikrosporie, Trichophytie) sind zurzeit inaktivierte Impfstoffe zugelassen, wobei es durch die Impfung allerdings nur zu einer Reduktion, der durch die entsprechenden Pilzarten verursachten klinischen Symptome kommt. Daher wird die Impfung generell nicht empfohlen.

Infektionskrankheiten, die zu den Non-core-Vakzinen bei Katzen zählen

Non-Core-Komponenten richten sich bei Katzen gegen folgende Erreger: Bordetella bronchoseptica, Chlamydophila felis, Dermatophyten, Mikrosporen, Trichophyten, feline infektiöse Peritonitis (FIP), felines Coronavirus und felines Leukämievirus (FeLV).

Für die Impfung gegen Bordetella bronchoseptica, die bei Katzen ebenfalls über die Nase verimpft wird, gelten die gleichen Richtlinien wie für Hunde. Empfohlen wird die Impfung daher nur bei Katzen, die sehr viel Kontakt zu Artgenossen haben (Tierheim, Tierpension, Zucht).

Gegen Chlamydophila felis sind in Deutschland zurzeit Impfstoffe zugelassen, die inaktivierte Erregerstämme in Kombination mit anderen Impfantigenen (felines Herpesvirus, felines Calicivirus, Parvovirus, felines Leukämievirus) als Lebendimpfstoff enthalten. Geimpft werden kann ab der achten Lebenswoche, gefolgt von einer zweiten Impfung drei bis vier Wochen später, bei einem einjährig anhaltenden Impfschutz. Allerdings führt die Impfung nur zu einer Reduzierung der klinischen Symptome und schütz nicht vor einer Infektion. Daher ist die Impfung nur in Ausnahmefällen zu empfehlen.

Für die Impfung gegen Pilzinfektionen (Dermatophytose, Mikrosporie, Trichophytie) gelten die gleichen Richtlinien und Empfehlungen wie für Hunde.

Die Impfung gegen die feline infektiöse Peritonitis (FIP) wird kontrovers diskutiert. Es handelt sich dabei um einen über die Nase zu applizierenden Impfstoff, der ab einem Alter von 16 Wochen eingesetzt werden kann und nach drei Wochen erneut appliziert werden sollte. Da die Dauer des Impfschutzes nicht bekannt ist, werden vom Hersteller jährliche Wiederholungsimpfungen empfohlen. Auf jeden Fall sollte eine Impfung, wenn überhaupt nur bei Katzen mit negativem oder extrem niedrigem Coronavirus-Titer durchgeführt werden.

Gegen das feline Leukämievirus (FeLV) sind in Deutschland inaktivierte, adjuvantierte Impfstoffe, sowie eine FeLV-Vektorvakzine ohne Adjuvans (Hilfsstoff) zugelassen. Da das Adjuvans bei Katzen zu bösartigen Bindegewebstumoren (Fibrosarkom) führen kann, sollte das Krankheitsrisisko gegen das Tumorrisiko abgewogen werden. Empfohlen wird daher ausschließlich junge Freigängerkatzen bis zu einem Alter von maximal drei Jahren zu impfen. Vor der Impfung sollte in jedem Fall ein FeLV-Antigentest durchgeführt werden, da eine Impfung nur bei FeLV negative Katzen sinnvoll ist. Bei FeLV-positiven Katzen ist eine Impfung unwirksam. Das Mindestimpfalter liegt in der Regel bei acht Wochen. Erforderlich sind zwei Injektionen im Abstand von drei bis vier Wochen, wobei eine jährliche Wiederholungsimpfung empfohlen wird.